Vor allem in der betrieblichen Praxis ist es oft der Fall, dass gesetzliche Anforderungen den Nachweis gewisser Fertigkeiten, Fähigkeiten oder Kenntnisse erfordern. Diese Qualifikationen unterscheiden sich vom gerade eingeführten Kompetenzbegriff in der Form, dass sie nachprüfbar und belegbar sind. Dies führt zu den Begriffen des Nachweises oder Zeugnisses, mit dem die geforderten Qualifikationen belegt werden können. Qualifikationen lassen sich also unmittelbar direkt nachweisen, während Kompetenzen nur indirekt erschließbar sind. Von Kritikern wird gerne unterstellt, dass eine Qualifikationsmaßnahme nicht zwangsläufig zum Erwerb der damit verbundenen Kompetenz führt. Im Allgemeinen kann man aber voraussetzen, dass eine Qualifikation eine oder mehrere Kompetenzen einer gewissen Stufe vermittelt.